April 24 2018
Dem Antrag der Bavaria Yachtbau GmbH entsprechend, hat das Amtsgericht Würzburg heute die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Sachwalter wurde Dr. Hubert Ampferl von der Kanzlei Dr. Beck & Partner bestellt.
Der Werftbetrieb wird in den nächsten Monaten nahtlos fortgeführt. Aktuell ist Auslieferungssaison, so dass für die nächsten Monate ein hoher Auftragsbestand abgearbeitet werden kann. „Wir wollen die Kunden auch in der aktuellen Situation in der gewohnt hohen Qualität beliefern, so Erik Appel, COO. Die bisherige Geschäftsführung wird ergänzt durch Dr. Tobias Brinkmann, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Partner in der bundesweit tätigen Kanzlei Brinkmann & Partner.
Er verfügt über umfangreiche Erfahrungen in der Werftensanierung. Der bisherige CEO, Lutz Henkel, ist in der letzten Woche aus der Geschäftsführung ausgeschieden.
Oberste Priorität genießt jetzt die Suche nach einem Investor. „Wir verfügen über langjährige Erfahrung im Bau hochwertiger Yachten und zählen in vielen Bereichen zu den Technologieführern in der Branche“, so Appel. Vor dem Hintergrund der guten Marktpositionierung will man sowohl strategische Investoren wie auch Finanzinvestoren ansprechen. Ziel des Verfahrens ist es, den Betrieb nachhaltig auf eine solide Finanzbasis zu stellen.
Erste operative Restrukturierungsschritte wurden bereits umgesetzt, wie die Einführung klarer Organisationsstrukturen im Produktionsprozess. Diese Aktivitäten sollen konsequent fortgesetzt werden.
Bavaria Yachtbau wurde 1978 gegründet und gehört zu den Marktführern im europäischen Yachtbau. Die Auszahlung der Löhne und Gehälter für die Monate April bis Juni 2018 wird über eine Insolvenzgeldvorfinanzierung gesichert. Die rund 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind umfassend informiert worden.
Der Insolvenzantrag bezieht sich ausschließlich auf die Bavaria Yachtbau GmbH.
Die französische Tochtergesellschaft Bavaria Catamarans SAS in Rochefort führt ihren Geschäftsbetrieb normal weiter.
Bavaria shipyard insolvency: Self-administration Ordered - Yachting Art Magazine
According to the Germans rules about companies' insolvency, self-administration means that executive management will have full legal authority. Production and deliveries will continue as normal. The
http://www.yachtingart.com/2018/04/bavaria-shipyard-insolvency-self-administration-ordered.html
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